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Informationen zu Wandelanleihen

Wandelanleihen (Convertible Bonds)

Die Wandelanleihe stellt wie eine Anleihe eine Schuldverschreibung dar, gewährt dem Inhaber aber zusätzlich das Recht anstelle der Tilgung die Anleihe in Aktien der Gesellschaft umzuwandeln. Der Käufer besitzt also das Recht nach Ablauf des vorher vereinbarten Zeitraums Anteilseigner des jeweiligen Unternehmens zu werden. Daher werden Wandelanleihen von Aktiengesellschaften ausgegeben. Voraussetzung für die Ausgabe von Wandelanleihen ist eine bedingte Kapitalerhöhung, seitens der Aktiengesellschaft. Das Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft wird in dem Verhältnis erhöht, wie Wandelanleihen in Aktien umgewandelt werden. Jeder Altaktionär hat ein Bezugsrecht auf die Wandelanleihe. Dieses Recht kann er ausüben oder an der Börse verkaufen. Entschließt sich der Anleger für die Umwandlung in Aktien, so verliert er seine Wandelanleihen und ist nur noch Aktionär. Er wird vom Fremdkapitalgeber zum Teilhaber (Shareholder) der Aktiengesellschaft.

Die Verzinsung von Wandelanleihen ist fest und relativ niedrig. Als Tilgungsform kommt eine Ratenzahlung, eine endfällige Tilgung oder eine Tilgung nach Auslosung in Betracht. Bei einer Umwandlung von Wandelanleihen in Aktien muss das vorher vereinbarte Umtauschverhältnis sowie eine mögliche Zuzahlung beachtet werden. Liegt das Umtauschverhältnis beispielsweise bei 4:3 bekommt man für 4 Wandelanleihen 3 neue Aktien. Meistens muss dabei zusätzlich Geld bezahlt werden, um die Aktien zu kaufen. Diese Bedingungen sollten aber schon im Vorfeld möglichen Käufern klar und eindeutig dargelegt werden. Eine Umwandlung lohnt sich für den Käufer erst dann, wenn der Börsenkurs der Aktie über dem Umtauschkurs plus einer möglichen Zuzahlung liegt.