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Was ist ein Sparer-Pauschbetrag?

Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag gibt den maximal zulässigen, steuerfreien Betrag bei Einkünften durch Zinserträge und Dividendenzahlungen an. Diese gesetzliche Regelung ist im Einkommenssteuergesetz verankert und ist seit der Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 gültig. Der Vorgänger des Sparer-Pauschbetrag ist der Sparerfreibetrag und beinhaltet schon den Werbungskostenpauschbetrag. Für ledige Personen, die einzeln veranlagt werden, ergibt sich ein Höchstbetrag von 801 € im Jahr. Eheleute werden zusammenveranlagt und haben Sparer-Pauschbetrag von 1602 € im Jahr. Die Ehepartner werden zunächst einzeln mit maximal 801 € veranlagt. Erreicht ein Ehepartner diese Grenze nicht, so wird der restliche Betrag dem anderen Ehepartner zugerechnet.

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