Sicherheit der Riester-Renten
Jeder zertifizierte Anbieter von Riester-Renten ist dazu verpflichtet, zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe aller Beiträge zu garantieren. Somit besteht bei dieser Anlageform zumindest keine Gefahr eines Totalverlustes. Und es wäre wenigstens aufgrund der Zuschüsse und Steuerabschreibungen ein gefühltes +/- 0 Geschäft, wenn man eine jährliche Inflation von ca. 2% mit einbezieht. Besonders bei der klassischen Riester ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass es überhaupt zu einer negativen Wertentwicklung kommt und wenn doch, dann hält diese sicher keine 1-2 Jahre, ehe der Anbieter auf andere Anlageformen umsteigt oder die Krise/Flaute vorüber ist.
Die Frage lautet bloß, wie viel vom Gewinn gibt er an Sie weiter? Einige Anbieter regeln das, indem Sie ihnen feste Zinsen garantieren und darauf spekulieren, dass er mehr raus holt oder der Anbieter setzt bestimmte Quoten für Verwaltung etc. fest, die wiederum die Zinsen drücken werden. Je nach konjunktureller Lage haben beide Formen Ihre Vorteile, aber auch Ihre Nachteile. Während man bei festen Zinsen hohe Planungssicherheit hat, sollte man auch beachten, dass der Anbieter gleichzeitig ein höheres Risiko auf sich nimmt und eventuell eher in finanzielle Probleme geraten kann, als derjenige, der seine Kosten direkt an seine Kunden weiter gibt. Im letzten Fall kauft sich der Kunde aber eher die „Sicherheit“.
Riester-Rente vor Arbeitslosigkeit geschützt
Ein Großer Vorteil der Riester Altersvorsorge besteht in der nicht Anrechnung von Vermögen im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (Hartz 4). Somit sind Sie nicht verpflichtet Ihr angespartes Vermögen vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II bis zu einem bestimmten Betrag (vom Alter abhängig 3100€ - 9750€, Ausnahmen bei Bestandsschutz) auf zu brauchen. Zum Vergleich: Bei einer Lebensversicherung wären Sie nicht davor geschützt und müssten diese aufkündigen. Im Fall von Überschuldung etc. sind die Einlagen außerdem vor Pfändung geschützt. Es dürfen diese also nicht überschrieben werden (Ausnahme: Todesfall).
Besteuerung der Riester-Rente
Die Einnahmen aus der Riester-Rente fallen Beginn der Auszahlungsphase unter das Einkommenssteuergesetz und werden zu 100% versteuert. Bei der Besteuerung gilt der jeweilige Einkommenssteuersatz, weshalb die Auszahlungsphase der Riester-Rente parallel zum Rentenbeginnalter vereinbart werden sollte, da durch den Rentenbeginn Ihr Einkommen deutlich sinken wird und somit auch Ihr Einkommenssteuersatz.