Staatlich geförderte private Altersvorsorge
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine freiwillige, durch staatliche Fördermittel unterstützte Altersvorsorge, die als Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits 2002 eingeführt wurde. Namensgeber für die Riesterrente ist der Mitbegründer und ehemalige Arbeitsminister Walter Riester.
So funktioniert Altersvorsorge mit der Riester-Rente.
Einen Riester-Rentenvertrag kann generell jeder abschließen, der Anspruch auf Altersvorsorgezulage hat. Zu diesem Personenkreis gehören derzeit unter anderem alle sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Hartz IV Empfänger, geringfügig Beschäftigte mit vollem Rentenversicherungsbeitrag, Beamte und Ehepartner aller Zulagenberechtigten. Gespart wird in der Regel in monatlichen Einzahlungs-Raten, wobei verschiedene Anbieter auch quartalsweise oder jährliche Raten akzeptieren. Die jährliche Einlage muss seit 2008 mindestens 4% des Bruttoeinkommens betragen, maximal aber 2100€ pro Jahr, bzw. 175€ im Monat, um die staatlichen Zuschüsse zu bekommen. Ausgezahlt wird das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ab der Vollendendung des 60. Lebensjahrs. Dabei ist eine einmalige Kapitalauszahlung zu Beginn der Riester-Rente Auszahlungsperiode von bis zu 30% möglich.
In den ersten Jahren hohe Rendite dank staatlicher Zuschüsse mit der Riester-Rente
Die jährlichen Zuschüsse für die Riester-Rente betragen seit 2008 154€ für ledige und 308€ für verheiratete. Hinzu kommen weitere 185€ für jedes Kind, dass Kindergeld bezieht. Für Kinder die ab 2008 geboren sind, gibt es sogar einen Zuschuss von 300€. Besitzen beide Ehepartner eine Riester-Rente, beträgt der Zuschuss jeweils lediglich 154€. Anspruch auf die Zuschüsse für die Kinder hat in dem Fall nur ein Elternteil und dies ist in der Regel die Frau.
Bei einer Familie mit 2 Kindern beträgt somit der jährliche Zuschuss 678€. Dieser wird auf 12 Monate geteilt und von den zu zahlenden Beiträgen abgezogen.
Geht man von einer maximalen jährlichen Einlage von 2100€ aus, so müssen nicht 175€ pro Monat gespart werden (2100€ / 12 Monate), sondern nur noch 118,50€ (Abzüglich der 678€ / 12 Monate). D.h. Sie selbst zahlen pro Jahr 1422€ in die Riester ein und haben allein durch die Zuschüsse eine Rendite von 47% auf Ihre jährlichen Einzahlungen. Bei kleineren Beiträgen unterhalb der Obergrenze von 2100€ wirken sich die Zulagen (bei gleicher Höhe) natürlich noch stärker auf die Rendite aus.