Externe Informationen zur Rente

Was kann ich in Zukunft von meiner Rente erwarten

Die Zukunft der staatlichen Rente

Das Rentenversicherungssystem steht in Zukunft vor großen Veränderungen. Bereits seit Mitte des 20. Jahrhunderts, seitdem die Geburtenrate unter der Sterberate liegt, durchläuft Deutschland einen demographischen Wandel der sich stetig fortsetzt.

Wurden laut Statistischen Bundesamt 1990 noch 905.675 Geburten verzeichnet, waren es 2007 nur noch 684.862 Geburten. Dies bedeutet einen Geburtenrückgang um fast 25% in 17 Jahren. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen, wenn es keine fundamentalen Änderungen in der Familienpolitik gibt, wonach es derzeit aussieht.

Gleichzeitig zum Geburtenrückgang, steigt die durchschnittliche Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung stetig. Um 1900 hatten Frauen noch eine Lebenserwartung von 44 Jahren und Männer von 41 Jahren. Durch den medizinischen Fortschritt, bessere Grundversorgung und Hygiene, stieg die Lebenserwartung bis 2000 bereits auf 81 Jahre für Frauen und 75 Jahren für Männer. Der Altersdurchschnitt hat sich also fast verdoppelt. Bis 2035 geht das Statistische Bundesamt von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 85 Jahren bei Frauen und 80 Jahren bei Männern aus.

Aus den Beispielen der Geburtenrückgänge, sowie der steigenden Lebenserwartung wird deutlich, dass die Zahl der Beitragszahler in Relation zu den Rentnern in Zukunft weiter sinken wird. Je nachdem, ob man den Prognosen der Politiker oder Industrie glaubt, könnte die Zahl der Rentner die Zahl der Beitragszahler bereits 2030 übersteigen. Diesen Trend könnte man nur entgegenwirken, wenn die Politik entweder die Einwanderungspolitik (wieder) lockert und/oder die Voraussetzungen für einen Geburtenzuwachs schafft.

Folgen des Demographischen Wandels

Seit 2005 führt das Rentennachhaltigkeitsgesetz (RNG) einen neuen Faktor in die Rentenberechnung ein, der das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern auf die Rentenhöhe überträgt. Die Kürzungen daraus hängen von Jahrgang, Rentenbeginn und Beitragsdauer ab. Ab dem Jahrgang 1970, 45 Jahren Beitragsdauer und einem Rentenbeitrittsalter von 65 Jahren, beträgt die Kürzung in etwa 26%.

Durch das Alterseinkünftegesetz wird die gesetzliche Rente stufenweise stärker versteuert und bis 2040 voll besteuert. Werden 2005 „nur“ 50% der Einkünfte aus der gesetzlichen Rente versteuert, steigt dieser Wert bis 2020 jährlich um 2% auf 80% und ab 2020 bis 2040 jährlich jeweils um einen Prozentpunkt bis 100% erreicht sind.

Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Renten für gesetzlich Pflichtversicherte ab 2005 zu 50% krankenversicherungs- und zu 100% pflegeversicherungspflichtig sind. Je nach Krankenkasse werden hier nochmals um die 13% der halben Rente fällig.

Dies bedeutet z.B. für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer, Jahrgang 1970, 45 Beitragsjahren, Rentenbeginn in 2035 und einer gesetzlichen Rente von 1200€ monatlich:

Kürzung durch das Rentennachhaltigkeitsgesetz: 26% von 1200€ = 312€

→ Brutto Monats-Rente: 888€

Krankenversicherung: 13% von 444€ = 58€

Pflegeversicherung: 1,95% von 888€ = 17€

Einkommensteuerbelastung: ca. 420€ / Jahr = 35€ / Monat (10656€ x 0,95[Alterseinkünftegesetz] Jahreseinkommen, berechnet nach Einkommenssteuertabelle)

Macht eine Nettorente von 778€. Als Vergleich: der Netto Verdienst eines durchschnittlichen Arbeitnehmers Beträgt ca. 2400€. In unseren Fall entsteht eine Rentenlücke von 1622€, sprich man bekommt nicht mal ein Drittel seines letzten Nettoeinkommens als Rente.

Ziele Altersvorsorge - Vermögensaufbau

Finanziell unabhängig im Rentenalter