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Rechtliche Grundlagen von Investmentfonds

Investmentfonds

Investmentfonds werden von Kapitalanlagegesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften aufgelegt und gemanagt. Die von den Käufern der Anteile an den Investmentfonds zur Verfügung gestellten Gelder werden zur Risikominimierung in unterschiedliche Vermögenswerte wie Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Derivate und Immobilien angelegt. Der Begriff Investmentfonds (bzw. Sondervermögen) steht für die Summe aller eingezahlter Gelder sowie für die davon erworbenen Vermögenswerte.

Aber welchen Gesetzen unterliegen die oben genannten Investmentgesellschaften?

Da es neben deutschen Investmentgesellschaften auch Gesellschaften ausländischer Herkunft gibt, ist die Gesetzgebung unterschiedlich. Alle deutschen Investmentgesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Vor Aufnahme der Tätigkeit bedarf es einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Diese sorgt auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und überwacht die Investmentgesellschaften.

Meistens werden Investmentgesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Als Alternative ist auch die Aktiengesellschaft (AG) möglich. Trotz des Erwerbs von Anteilen an einem Investmentfonds wird der Anleger nie Mitgesellschafter der Investmentgesellschaft. Das gesamte eingezahlte Kapital wird einem Sondervermögen zugeführt und durch die Investmentgesellschaft verwaltet.

Es erfolgt eine strikte Trennung zwischen dem Sondervermögen (Investmentfonds) und dem Vermögen der Investmentgesellschaft. Dadurch ist das investierte Geld nicht für Schulden der Investmentgesellschaft haftbar zu machen und bietet dem Investor einen Schutz vor Forderungen durch Dritte. Unter das InvG fallen auch Aktienkäufe von Investmentaktiengesellschaften durch Fonds. Diese Investmentaktiengesellschaften verfolgen als Ziel die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens mit der Nebenbedingung Risikominimierung.

Bei ausländischen Gesellschaften kommt es darauf an, ob es sich möglicherweise um eine Tochtergesellschaft einer deutschen Investmentgesellschaft handelt. Ist dies der Fall, so sind diese wie deutsche Investmentgesellschaften aufgestellt. Beispielsweise sind viele deutsche Banken in Luxemburg mit eigenen Tochterunternehmen vertreten. Stammen die Investmentgesellschaften aus dem Ausland, so sind häufig andere Gesetze wirksam und es entstehen völlig neue Rechtskonstruktionen. Vertreiben die ausländischen Investmentgesellschaften ihre Produkte in Deutschland, so gelten besondere Vorschriften des InvG. Weiterhin müssen Sie Ihre Ziele bei dem BaFin schriftlich anmelden und das Fondsvermögen durch eine Depotbank verwahren lassen. Es müssen inländische Kreditinstitute für die Zahlungsabwicklungen genannt werden, da Käufe und Verkäufe von Fondsanteilen sowie Gutschriften durch entstandene Gewinne auf das Konto des Anlegers gelangen müssen. Zum weiteren Schutz des Anlegers überprüft die BaFin die Einhaltung der deutschen Gesetze und Vorschriften.

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