Externe Informationen zur Rente

Was bei einer Kapitalerhöhung interessant ist?

Bezugsrecht junger Aktien

Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft hat jeder bisherige Aktionär (Altaktionär) das Recht entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue bzw. junge Aktien zu einem vorher festgelegten Ausgabekurs zu erwerben. Wird die Kapitalerhöhung beispielsweise im Verhältnis 5:1 durchgeführt, so hat er das Recht nicht die Pflicht für je 5 gehaltene Aktien 1 neue Aktie zu kaufen. Dieses Recht kann er aber auch an der Börse verkaufen. Es kann aber auch durch eine ¾ Mehrheit in der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen werden.

Bezugsfrist

Die Bezugsfrist bezeichnet den Zeitraum innerhalb dessen der Aktionär entscheiden kann, ob er an einer Kapitalerhöhung teilnehmen will und weitere junge Aktien erwirbt. Der Zeitraum in der der Altaktionär sein Bezugsrecht ausüben kann, muss mindestens 2 Wochen dauern.

Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis gibt die Relation zwischen der Anzahl der alten und der neu emittierten Aktien bei einer Kapitalerhöhung an.

Bezugsrechtsabschlag

Innerhalb des ersten Tags des Bezugsrechtshandels wird die betreffende Aktie „ex Bezugsrecht“ gehandelt. Der Kurswert verringert sich um Wert des Bezugsrechts.