Die Aktie
Die Aktie ist eine Urkunde, die das Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Jede Aktie gibt einen Anteil am Grundkapital des Unternehmens an. Der Aktionär wird Teilhaber (Shareholder) an einer Aktiengesellschaft. In diesem Zusammenhang kann man zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden.
Ist der Aktionär im Besitz von Stammaktien, so kommt er in den Genuß von Dividenden und hat ein Mitbestimmungsrecht in der Hauptversammlung. Die Dividende pro Aktie richtet sich dabei nach dem ausgeschütteten Gewinn dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Die Aufgaben der Hauptversammlung sind die Wahl des Aufsichtsrats, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des erwirtschafteten Gewinns. Weiterhin hat ein Stammaktionär Bezugsrechte auf junge Aktien und anteilsmäßigen Anspruch auf mögliche Liquidationserlöse. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass sich diese Vorteile natürlich auf den Anteil der Aktie am Grundkapital begrenzen. Die Höhe des Stimmrechts richtet sich an dem Anteil der Aktien, die der Aktionär hält, am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Das Risiko für den Aktionär ist begrenzt auf den kompletten Verlust des Wertes seiner Aktie.
Besitzer von Vorzugsaktien haben dagegen kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, werden aber bei Dividendenzahlungen im Gegensatz zu Stammaktionären bevorzugt behandelt. Daher auch der Name Vorzugsaktien. Meistens fallen die Dividende bei Vorzugsaktien höher aus als bei Stammaktien und es werden auch noch Dividenden gezahlt, wenn Stammaktionäre schon leer ausgehen. Zusätzlich sind die Inhaber von Vorzugsaktien bei der Liquidation des Unternehmens besser gestellt.